Informationen des LAVT
Info vom
LAVT
Um sicherzustellen, dass die Mitglieder Ihre Fangbücher abgeben und der Verein die Fangauswertung möglichst genau durchführen kann, haben wir uns auch dieses Mal dafür entschieden, die Gültigkeit
der Jahresfischereierlaubnisscheine 2023 (100,00 / 55,00 Euro-Karte) für die Mitglieder des Thüringer Gewässerverbundes und für die Gewässer der Saalekaskade bis zum
31. Januar 2024
zu verlängern.
Gleichzeitig gilt der Jahresfischereierlaubnisschein 2024 (100,00/55,00 Euro-Karte) für die Mitglieder des Thüringer Gewässerverbundes und für die Gewässer der Saalekaskade
ab dem
05. Dezember 2023
Bei Kontrollen durch die staatliche Fischereiaufsicht muss der Angler am Gewässer in der Zeit vom 05.12.2023 bis 31.01.2024 neben einem gültigen staatlichen
Fischereischein den
Mitgliedsausweis des LAVT mit DAFV- Beitragsmarke 2023 oder 2024 und den
Jahresfischereierlaubnisschein 2023 oder 2024
für den Thüringer Gewässerverbund oder für die Gewässer des Saalekaskade
(100,00 / 55,00 Euro-Karte) vorlegen können.
Diese Regelung, welche ausschließlich bis zum 31. Januar 2024 gilt, ist auch ein Entgegenkommen an die im LAVT organisierten Anglerinnen und Angler, deren Vereine erst Anfang
2024 die Beitragskassierung und Ausgabe der neuen Marken vornehmen.
Bitte sehen Sie die obigen Regelungen nicht als eine Selbstverständlichkeit an. Hier macht sich Ihr Verband für seine Mitglieder stark und dies entgegen der gesetzlichen Regelungen.
So heißt es im Thüringer Fischereigesetz, § 14 Erlaubnisschein zum Fischfang
(1) Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter entscheidet über die Ausgabe des Erlaubnisscheins. Ein Erlaubnisschein zum Fischfang darf, unbeschadet der Regelung in § 26 Abs. 3, nur an
natürliche Personen erteilt werden, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind. Er darf höchstens für ein Kalenderjahr erteilt werden.
Diese gesetzliche Regelung gilt also für alle Vereine bzw. Fischereipächter in Thüringen, auch wenn wir diese für wenig praktikabel bzw. sinnvoll im Interesse der ordnungsgemäßen
Auswertung der Fangbücher halten.
Darum nochmals unsere, jedes Jahr wiederholte Bitte, die Mitgliederversammlungen im Dezember, aber spätestens für Januar / Anfang Februar zu planen, da ab März bereits der Großteil der Mitglieder
wieder angeln gehen möchten.
Für Angler, welche erst ab dem 01.01.2024 Mitglied im Verein werden, kann die obige Sonderregelung natürlich nicht gelten. Sie benötigten einen Mitgliedsausweis des LAVT mit der aktuellen
Beitragsmarke 2024 und einen Fischereierlaubnisschein für 2024.
Wer jedoch von den neuen Mitgliedern unbedingt angeln möchte und der Verein hat noch keine Ausgabe der Beitragsmarken und neuen Fischereierlaubnisscheine durchgeführt, der hat als Zwischenlösung
die Möglichkeit mit seinem staatlichen Fischereischein eine Tageskarte für den Thüringer Gewässerverbund oder die Saalekaskade zu erwerben.